Sonntag, 31. Januar 2016

Was, wenn unliebsame "Gäste" Haus und Garten heimsuchen?

Wir wohnen hier ja recht ländlich oder besser gesagt in der Natur und von Frühjahr bis Herbst genießen wir auch gern die frische Luft bei weit geöffneten Türen.

Da kann es durchaus schon mal vorkommen, dass sich regelmäßig (kleinere*) Tiere ins Haus verirren.

Spinnen tragen die Kinder mittlerweile netterweise zurück in den Garten und Vögel, die über den Schornstein in den Kaminofen geraten sind, fängt der Mann des Hauses mit einem Käscher ein und entlässt sie in den Garten.

Auf diese Weise haben wir schon so einigen Tieren das Leben retten können und andere finden sogar hin und wieder allein zurück in den Garten.

Aber wie wird man die tierischen Gäste wieder los, wenn sie statt ihren Weg irgendwann allein nach draußen zu finden, ins Obergeschoss flüchten und sich unter dem Schrank im Kinderzimmer verbarrikadieren? (Ich kenne Leute, die hatten sogar schon einmal wochenlang einen Waschbären auf den Dachboden.)

Eine der wenigen vernünftigen Lösungen bietet da ganz klar eine entsprechende Lebendfalle. Diese gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen also zum Beispiel für Mäuse und Ratten aber auch für Mader und herrenlose Katzen.

Eine solche Falle muss so beschaffen sein, dass sie das Tier auf keinen Fall verletzen sollte, weshalb von Selberbauen abzusehen ist, sofern man nicht ausgefeilte Fachkenntnisse besitzt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass nicht jeder befugt ist, Fallen zu stellen. Von Bundesland zu Bundesland kann das sehr unterschiedlich geregelt sein, so dass man sich unbedingt vorher bei seiner zuständigen Behörde informieren sollte, was zulässig ist und was nicht!

Das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) sagt dazu unter § 9:

"(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des
§ 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend."

Klar sollte auch sein, dass man sich an Paarungszeiten, Schonzeiten und dergleichen hält und ein gewisses Fachwissen über die Tierarten besitzen sollte, damit man nicht versehentlich etwas Falsches fängt.

Obligatorisch für mich ist, dass man eine aufgestellte Falle regelmäßig, also mehrmals täglich in so kurzen Abständen wie möglich kontrolliert, damit die gefangenen Tiere nicht unnötig lange in Gefangenschaft verbringen müssen und zeitnah wieder ausgewildert oder ins Tierheim gebracht werden können.


Vor all diesen Hintergründen betrachtet, habe ich mir einmal die oneConcept Catch & Carry Maderfalle** angeschaut und was mir besonders an ihr gefällt, ist dass sie aus einem durchsichtigen Gitterkäfig besteht, so dass man direkt schon von weitem sehen und ggf. auch hören kann, wann die Lebendfalle geleert werden muss.

Zugesagt hat mir auch, dass bereits auf der Shopseite bei Amazon dieser wichtige Hinweis zu finden war:
"Bitte beachten Sie, dass die Jagd auf Marder generell nur in den Monaten Oktober bis Februar gestattet ist. Konsultieren Sie bitte vor dem Einsatz der Falle das Landesjagdgesetz Ihres Bundeslands zur Beachtung etwaiger Sonderregelungen zur Jagd auf Wildtiere.
(Keine Ahnung, ob diese Auskunft pflichtmäßig angebracht werden muss, aber ich fand es auf jeden Fall schon mal hilfreich zu wissen. Und für den ein oder anderen Nutzer sicherlich nicht uninteressant!)

Die oneConcept Catch & Carry ist erstaunlich geräumig und ein Mader oder eine Katze hat darin auch noch genügend Platz sich zu bewegen und zu drehen.

Sie heißt nicht umsonst Catch UND CARRY, denn der oben angebrachte Griff ermöglicht gleichzeitig den Transport des Tieres direkt IN der Falle.

Den Punkt Verletzungsrisiko habe ich mutigereweise einmal selbst im Eigenversuch getestet:


Der Finger ist noch dran und sogar unverletzt. Aber natürlich tut das etwas weh, wenn so eine Metallplatte darauf heraubsaust. (Also nicht nachmachen!!!)
Mir kam es ja auch nur darauf an, zu wissen, ob so eine Falltür ernste Verletzungen beim Tier hervorrufen kann und selbstverständlich habe ich zuerst einmal mit einer Gurke als Dummy herum probiert, bevor ich meinen eigenen Finger "geopfert" habe.

Mein Fazit: Die oneConcept Catch & Carry scheint zu funktionieren und wirkt auf mich sicher. Wenn es nötig wäre, würde ich sogar mein eigenes Haustier darin einfangen und zum Beispiel zum Tierarzt transportieren.


Erstaunt war ich zunächst, dass im Bausatz geliefert wurde, aber der Zusammenbau war dank Bedienungsanleitung in 5 Minuten abgeschlossen und so hatte ich wenigstens ein wenig Zeit, die Mechanik und Funktionsweise zu begreifen.

Tipp: Ich fand es leichter, die Falle zum Einhaken der Türen und der Auslöserplatte auf die Seite zu legen, da man so nicht gegen die Schwerkraft und sich immer wieder schließende Falltüren arbeiten muss.


* Gott sei Dank, denn ich habe auch schon von Leuten gehört, deren Erdgeschoss von einer ganzen Rotte Wildschweine oder einen Reh völlig verwüstet wurde!

** Die OneConcept Maderfalle M wurde mir für diesen Blogbeitrag zur Verfügung gestellt.

2 Kommentare:

  1. Wir haben ja auch manchmal Marder in unserer Gegend. Aber auf die Idee mit einer Lebendfalle bin jetzt ch noch nicht gekommen. Zum Glück ist noch keiner bei uns ins Haus gekommen. Aber es ist schon sehr nützlich. LG

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    1. Mader hatte ich auch noch nicht im Haus. Aber ich kann dir sagen, Igel beispielsweise sind eine ganz schön stachelige Sache. Die transportieren sich in so einer Box sicher angenehmer zurück in den Garten!? ;-)
      Alles Liebe!

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